Mütterpflege




Mütterpflege 

Unterstützung, wenn du sie am meisten brauchst

Die wenigsten Familien wissen, dass Mütterpflege unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sein kann.

Dabei kann genau diese Unterstützung in Schwangerschaft, Wochenbett oder bei gesundheitlichen Einschränkungen den entscheidenden Unterschied machen.

Die Grundlage hierfür bildet § 24h SGB V sowie – je nach Situation – § 38 SGB V (Haushaltshilfe).

Das bedeutet: Wenn du aufgrund von Schwangerschaft, Geburt oder gesundheitlichen Beschwerden Unterstützung benötigst, können die Kosten unter 
bestimmten Voraussetzungen von deiner 
Krankenkasse übernommen werden.

Was ist eine Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin unterstützt Familien in Schwangerschaft, Wochenbett und besonderen Belastungssituationen.

Nicht medizinisch, sondern dort, wo im Alltag plötzlich Hilfe gebraucht wird.

Wenn der Alltag weiterläuft, obwohl dein Körper gerade Erholung braucht. Wenn Geschwisterkinder versorgt werden müssen. Wenn nach einem Kaiserschnitt selbst kleine Aufgaben plötzlich zu viel werden oder wenn Schwangerschaft und Wochenbett anders verlaufen als geplant.

 

Wann kann Mütterpflege verordnet werden?

Eine Verordnung kann beispielsweise möglich sein bei:

✓ Risikoschwangerschaft

✓ vorzeitigen Wehen

✓ Bettruhe

✓ körperlichen Beschwerden in der Schwangerschaft

✓ Kaiserschnitt

✓ Mehrlingsgeburt

✓ Geburtsverletzungen

✓ psychischer Belastung nach der Geburt

✓ Erkrankung der Mutter

✓ fehlender Unterstützung im familiären Umfeld

Die endgültige Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft immer die jeweilige Krankenkasse.

Kostenübernahme & Privatleistung

Gerne unterstütze ich dich bei Fragen zur Verordnung und Kostenübernahme.

Sollte keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich sein, kannst du meine Unterstützung selbstverständlich auch privat in Anspruch nehmen.

Privatleistung: 50 € pro Stunde

 

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